Pulheimer Rechtsanwälte kämpfen für die Rechte der Verbraucher
Karlsruhe/Pulheim - Die Verbraucherschutzanwälte Uwe-Carsten Glatz und Jan Claudius Fabritius aus Pulheim konnten für Gaskunden vor dem Bundesgerichtshof eine Entscheidung von Tragweite erreichen. Die unwirksamen Preisklauseln führen zu unwirksame Preiserhöhungen. Die Verbraucher können rückwirkend die Preiserhöhungen zurückverlangen. Mit Beschluss des BGH vom 27.09.2011, Az: VIII ZR 5/11 hat das Gericht nunmehr eindeutig und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass sämtliche Preiserhöhungen der Regionalgas Euskirchen seit Vertragsabschluss der jeweiligen Kunden – gleich ob aus den 70er Jahren oder erst Anfang 2000 - unwirksam waren.
Bekanntlich ist die von der Regionalgas Euskirchen verwendete Preisanpassungsklausel: „(...) Der vorstehende Gaspreis ändert sich, wenn eine Änderung der „Allgemeinen Tarifpreise für Gas“ eintritt.“ unwirksam (siehe bereits BGH, Urteil vom 17.12.2008, Az: VIII ZR 274/06). Die Kunden der Regionalgas Euskirchen konnten daher – auch ohne vorher Widerspruch eingelegt zu haben – sämtliche Überzahlungen über die Jahre (im Rahmen der geltenden Verjährung von 3 Jahren) zurückverlangen. Diesen Rückzahlungsverlangen widersetzte und widersetzt sich weiterhin die Regionalgas Euskirchen.
Auch die neuerlichen Versuche der Regionalgas Euskirchen, sich gegen diese Rückzahlungsverlangen zur Wehr zu setzen und jedes Verlangen des Kunden in einen Prozess zu führen, ist nunmehr durch Beschluss vom 27.09.2011 gescheitert. Weder der Einwand der Entreicherung, noch der ergänzenden Vertragsauslegung oder Verwirkung griff vorliegend durch. Erhebliche Rückzahlungen sind bereits durch die Regionalgas Euskirchen nach erlassenen Urteilen an die Kunden erfolgt. Die beiden Anwälte raten daher allen Kunden mit gleichlautender oder ähnlicher Preisanpassungsklausel, sich Rechtsrat einzuholen und diesbezügliche Ansprüche rechts- und verjährungssicher einzuklagen. Die streitige Preisanpassungsklausel wurde nicht nur von der Regionalgas Euskirchen, sondern auch von anderen Gasanbietern über Jahrzehnte verwendet, so auch der GVG aus Hürth, der EVD aus Dormagen und der Rhenag aus Siegburg.
Pulheims Rechtsexperten streiten mit der Landesmedienanstalt
Zum Barbaramarkt 2009 geht das traditionelle Pulheimer Veranstaltungsradio auf einer neuen UKW-Frequenz auf Sendung: Die Central FM-Moderatoren Jan Lüghausen, Oliver Albrecht, Volkhard Norby und Petra Müller senden vom 24. bis 30. November 2009 in der Pulheimer Innenstadt direkt aus dem gläsernen Studio aus der Rechtsanwaltskanzlei Uwe-Carsten Glatz auf UKW 97,2 MHz. Senderstandort vom Central FM Barbaramarktradio ist wieder das Walzwerk in der Nähe des Pulheimer Bahnhofs. Weihnachts- und Chartshits sowie Rock, Pop und Dance der 70er, 80er und 90er bestimmen das Musikformat vom Central FM Barbaramarktradio.
Neben Liveberichten vom vorweihnachtlichen Barbaramarkt und aus den teilnehmenden Geschäften im Pulheimer Zentralort wird die Central FM-Crew auch wieder Deutschland- und Weltnachrichten, Interviews, Veranstaltungstipps, lokales Weihnachtswetter und regionale Verkehrshinweise ausstrahlen. Zur Unterhaltung und Information der Aussteller und Marktbesucher werden außerdem Beiträge aus den Themenbereichen Showbiz, Lifestyle, Weihnachten, Sport, Politik, Wirtschaft und Verbraucherservice gesendet.
Mit Schreiben vom 5. November 2009 hat die Landesanstalt für Medien (LfM) Nordrhein-Westfalen auf den Unterschied zwischen dem bundesweit zugelassen Hörfunkprogramm Central FM, das von der Central FM Media GmbH im Ortsteil Pulheim-Dansweiler produziert wird, und dem temporären Veranstaltungsrundfunk Central FM Barbaramarktradio hingewiesen, welches Jan Lüghausen als Privatperson im vereinfachten Zulassungsverfahren beantragt hat. “Allein die räumliche Trennung, die programmliche Ausrichtung - einerseits auf bundesweite Themen und andererseits auf die Veranstaltung -, die unterschiedlichen Verbreitungswege und Musikformate sowie die organisatorische Trennung im Personal schließen eine Verwechslungsgefahr aus” sagt Jan Lüghausen als persönlicher Zulassungsnehmer gemäß des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen (Text und Bild mit freundlicher Genehmigung von CentralFM, www.centralfm.de)
Warten auf ein Milliarden-Urteil –oder: Wer sich nicht wehrt, geht leer aus! Von Focus-Chefredakteur Helmut Markwort
Stellungnahme zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.05.2000
(Az 1 BvL 1/98)
„Dass Arbeitnehmer auf das 13. Monatsgehalt, auf Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld ohne „Erfolgswert“ Sozialversicherungsbeiträge zahlen, hat der Erste Senat schon einmal als verfassungswidrig bezeichnet. Der „Erfolgswert“ fehlt deswegen, weil es für die 13- Einzahlung bei Arbeitslosengeld, Krankengeld und Übergangsgeld nichts gibt. Simpel gesagt: Wir zahlen 13-mal ein, bekommen aber im Notfall nur zwölfmal zurück.“
Geklagt hatte der Rechtsanwalt Uwe-Carsten Glatz, Pulheim bereits 1997. Im Jahre 2000 bekam er vom Bundesverfassungsgericht Recht zugesprochen und äußerte sich „Hoch zufrieden“ über dieses Urteil.
Rückwirkende Mehrleistungen seit 1997 kann aber nur in Anspruch nehmen, wer seinen Arbeitslosenbescheid angefochten hat. Dazu gehören rd. 70.000 Leistungsempfänger der Bundesanstalt für Arbeit.
Dazu Glatz: „Alle Leistungsempfänger müssten korrigierte Bescheide erhalten!“. Das wäre aber nur durch eine politische Entscheidung möglich. Die Karlsruher Richter signalisierten mit ihrem Urteil offensichtlich Respekt vor der Regierung, die milliardenschwere Sozialkassen stabilisieren muss. „Wir dürfen als Verfassungsorgan nicht die öffentlichen Haushalte tot judizieren“ erklärte Udo Steiner, Berichterstatter im Ersten Senat gegenüber dem Focus. Das Fazit aus dieser Urteilsverkündung lautet: Wer sich nicht wehrt, geht leer aus!
(Focus Heft 25. und 26. Juni 2000)
Die Wirtschaftswoche, Heft 38/2004 hat wieder ein Augenmerk auf den Wirtschaftsjuristen Rechtsanwalt Uwe-Carsten Glatz geworfen.
In der Beilage der Wirtschaftswoche „Junge Eliten 2004“ berichtete der Redakteur Andreas Jung unter dem Titel „Mit den richtigen Beziehungen lassen sich leicht einige Stufen auf der Karriere-Leiter überspringen“ folgendes über den Pulheimer Rechtsanwalt Unwe-Carsten Glatz:
„Wie es klappt, macht Rechtsanwalt Uwe-Carsten Glatz vor. Der Jurist aus Pulheim bei Köln hatte im vergangenen Jahr aus Neugier eine Visitenkarten-Party besucht. Eine unspektakuläre Veranstaltung, bei der es im Wesentlichen um den Austausch von Adressen geht. Die Karten sortierte er anschließend akribisch:
Wer könnte ihm nützlich sein? Wer könnte von ihm profitieren?
Später telefonierte er diese Liste ab und lernte so einen Unternehmensberater kennen. Mit ihm traf er sich öfter und wusste bald, dass zu dessen Kunden auch eine Bauträgergesellschaft gehört. Für den Baurechts-Experten ein Volltreffer: inzwischen ist Glatz gut im Geschäft mit diesem Bauträger. Und mit den Consultant trifft er sich heute fast wöchtentlich: „Das läuft wie beim Ping-Pong. Wir schlagen uns gegenseitig die Bälle in Form von Empfehlungen zu. Mit dem Unterschied zum Tischtennis, dass wir beide dabei gewinnen.“Wirtschaftswoche Heft 38/2004 – Beilage: „Junge Eliten“